Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Klienten und Parcworks und gelten verbindlich für alle Dienstleistungen, welche Parcworks erbringt und/oder der Optimierung von Systeme dienen. Sie gelten auch für den Fall, dass der Klient indirekt über die Systeme von Parcworks auf seine eigenen Systeme zugreift.
1.2 Alle nationalen und internationalen Verträge und Konditionen erfolgen gemäß deutschen Recht und Gerichtstand Frankfurt am Main, Deutschland. (All national and international contract terms & conditions are based on German law.)
1.3 Leistungen können von Parcworks entweder als Dienstleistungen oder im Rahmen eines Werksvertrages erbracht werden.
1.4 Vertragliche Vereinbarungen werden ausschliesslich unter Verweis und in Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen der Parcworks für Dinestleistungen abgeschlossen. Anders lautende Bedingungen oder besondere Vereinbarungen gelten nur dann, wenn diese von Parcworks ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.
1.5 Parcworks hat unter Verwendung der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie innerhalb des vorgegebenen Zeit- und Budgetrahmens alle Anstrengungen unternommen, eine unabhängige und professionelle Bewertung zu erstellen.
1.6 Dokumente werden von Parcworks ausschließlich zum Nutzen des Kunden erstellt, um ihn bei seinem Projekt zu unterstützen. Jeder Empfänger dieses Dokuments entbindet Parcworks durch die Annahme oder Verwendung dieses Dokuments von jeglicher Haftung für direkte, indirekte, Folge- oder Sonderschäden, unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie, einer unerlaubten Handlung oder anderweitig entstehen, und unabhängig von Verschulden, Fahrlässigkeit und verschuldensunabhängiger Haftung.
1.7 Jede Partei, die berechtigt ist, sich auf dieses Dokument zu berufen, kann dies nur auf das Dokument in seiner Gesamtheit und nicht auf einen Auszug oder eine Zusammenfassung tun. Die Berechtigung, sich auf dieses Dokument zu berufen, setzt voraus, dass die berechtigte Partei die volle Verantwortung übernimmt und Parcworks in keiner Weise für Auswirkungen auf den Verkehr des Kunden haftbar macht, die sich aus Änderungen externer Faktoren ergeben.
1.8 Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Diese Aussagen beziehen sich auf die Erwartungen, Überzeugungen, oder Strategien von Parcworks. Die zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Ansichten und Annahmen von Parcworks in Bezug auf zukünftige Ereignisse zum Zeitpunkt dieses Berichts wider und unterliegen zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen sowie anderen Risiken und Unsicherheiten. Tatsächliche und zukünftige Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in diesem Bericht genannten Faktoren, erheblich von den in solchen Aussagen dargelegten abweichen. Diese Faktoren liegen außerhalb der Möglichkeiten von Parcworks sie zu kontrollieren oder vorherzusagen.
1.9 Der Abschlussbericht wurde ausschließlich für den internen Gebrauch erstellt. Kein Abschnitt oder Element dieses Dokuments, das von Parcworks erstellt wurde, darf ohne schriftliche Genehmigung von Parcworks aus diesem Dokument entfernt, reproduziert, elektronisch gespeichert, publiziert oder in irgendeiner Form an andere Parteien als diejenigen, für die das Dokument erstellt wurde, weitergegeben werden. Schadensersatzforderungen, die aus einer Missachtung des internen Gebrauchs entstehen gehen nicht zu Lasten von Paarkworks.
1.10 Die Analysen, Aussagen und Dienstleistungen von Parkworks basieren auf den Informationen (insbesondere Korrespondenz, E-Mails, Sitzungsprotokolle und Zeitpläne), die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung standen.
1.11 Parkworks erbringt keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatungen.
Gewährleistung
2.1 In jedem Fall endet die Gewährleistung spätestens 4 Wochen nach Vollendung der jeweiligen Leistungserbringung.
2.2 Parcworks leistet keine Gewähr dafür, dass das gewartete System fehlerfrei und ohne Unterbruch in allen vom Klienten gewünschten Konfigurationen eingesetzt werden kann oder mit Geräten kompatibel ist, die nicht durch Parcworks
geliefert wurden. Für Verschleissteile leistet Parcworks keine Gewähr.
2.3 Parcworks haftet grundsätzlich nur für die Richtigkeit der von Parcworks bereitgestellten Daten und Leistungen.
Haftung
3.1. Parcworks haftet für von ihr im Rahmen des Vertrages verschuldeten Personenschaden gemäss den Versicherungsbedingungen der Haftplichtversicherung.
3.2. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträgermaterial beschränkt sich die Ersatzpflicht von Parcworks auf die Wiederinstallation gesicherter Daten.
3.3. Nutzt der Klient einen Fernzugriff zur Vornahme von Änderungen an seinem eigenen System, ist er alleine dafür und die Erfüllung der in diesem Zusammenhang anwendbaren rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
3.4. Weitergehende oder andere als die in den vorliegenden Parcworks ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, insbesondere aus Gewährleistung, Verspätung, Nichterfüllung und Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – und jede Haftung für Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder für Ansprüche Dritter sowie für alle indirekten oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern nicht wegen rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
3.5. Der Klient haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Parcworks zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen, wie insbesondere anlagenspezifischen Sicherheitsrichtlinien, Arbeitsanweisungen, Unfallverhütungsvorschriften, etc. Er verantwortet die Sicherheit seiner IT-Anlagen selbst.
3.6. Der Klient verpflichtet sich im Hinblick auf seine gesetzliche Schadensminderungspflicht an der Vermeidung des Eintritts von Schäden sowie an der Feststellung und Behebung entstandener Schäden in einem angemessenen Rahmen mitwirken.